Allgemeine Geschäftsbeziehungen

für die Buchung von Veranstaltungen

FORIMPACT GmbH, Hafenallee 57, 63067 Offenbach – Stand 02. Dezember 2024

 

§ 1 Geltung, widersprechende AGB, Änderung der AGB

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns (FORIMPACT GmbH) und dem Kunden, der an einer Veranstaltung von uns teilnehmen will. Diese AGB gelten spätestens durch Vornahme der Buchung oder Annahme bzw. Erbringung der Dienstleistung als vom Kunden anerkannt.
2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Wir widersprechen ausdrücklich Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen. Selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich in Textform zugestimmt.
 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages, Nebenabreden

1. Alle unsere Angebote und Informationen zu Veranstaltungen sind freibleibend. Das bedeutet, die auf unserer Internetseite oder an anderer Stelle beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote von uns dar, sondern dienen der Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2. Mit der Vornahme der Buchung erklärt der Kunde verbindlich, an dieser Veranstaltung teilnehmen zu wollen. Die Bestätigung des Eingangs einer E-Mail bedeutet noch nicht die Annahme und der Abschluss eines Vertrages.
3. Zu einem Vertragsabschluss kommt es erst, wenn wir die Buchung des Kunden mindestens in Textform (z. B. per E-Mail) annehmen und bestätigen.
4. Sollten wir auf eine Buchung des Kunden nicht innerhalb von sieben Tagen die Bestätigung erklären haben, ist der Kunde nicht mehr an seine Buchung gebunden.
5. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
 

§ 3 Vertragsgegenstand, Zimmerreservierung

1. Der Inhalt der Veranstaltung und damit unsere Leistung ergeben sich aus den konkreten Informationen zur Veranstaltung (Veranstaltungsprogramm).
2. Der Kunde erfährt aus dem Veranstaltungsprogramm, ob Teilnehmer einer Veranstaltung Zimmer zu Vorzugspreisen in bestimmten Hotels buchen können. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich um die Buchung und die Bezahlung von Übernachtungsmöglichkeiten zu kümmern.
 

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Unsicherheitseinrede

1. Alle Preise werden in Euro angegeben. Es gelten die jeweiligen Preise zum Zeitpunkt der Buchung. Sofern sich aus unserem Angebot nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, welche die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Versandkosten werden gesondert angegeben.
2. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt fällig.
3. Wir bieten die folgenden Zahlungsmöglichkeiten an: Rechnung
4. Der Kunde kommt mit der Bezahlung einer Rechnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet.
5. Wenn nach Abschluss des Vertrages mit dem Kunden erkennbar wird, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern. Dieses Leistungsverweigerungsrecht
entfällt, wenn der Kunde die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie leistet. Wir sind berechtigt, eine angemessene Frist zu bestimmen, binnen derer der Kunde die Zahlung oder die Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
 

§ 5 Durchführung der Veranstaltung, Mindestteilnehmerzahl, geringfügige Änderungen bzgl. Veranstaltungsort, Zeitpunkt oder Referenten

1. Die Durchführung der Veranstaltung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die von uns im Vorfeld mitgeteilte Mindestteilnehmerzahl von angemeldeten Teilnehmern 7 Tage vor der Veranstaltung erreicht wird. Der Veranstaltung wird demzufolge erst bei Erreichen dieser Mindestteilnehmerzahl durchgeführt.
2. Kommt die Veranstaltung wegen der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl nicht zustande, werden wir dem Kunden die Teilnahmegebühren innerhalb von 14 Tagen erstatten.
3. Wir sind berechtigt, geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm vorzunehmen, soweit dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht verändert wird. Wir sind deshalb berechtigt, einen Referenten, der aufgrund einer Erkrankung oder anderer nicht vorhersehbarer Gründe an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann, durch einen anderen Referenten zu ersetzen. Der Kunde hat bei einem gleichwertigen Referenten keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung.
4. Wir sind berechtigt, bis zu 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung den Zeitpunkt (Uhrzeit) der Veranstaltung geringfügig zu verschieben, ohne dass dem Kunden hierdurch Ansprüche auf Schadensersatz zustehen, soweit die Änderung des Veranstaltungsbeginns unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist.
5. Wir sind berechtigt, bis zu 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung den Veranstaltungsort zu ändern, sofern der neue Veranstaltungsort mindestens gleichwertig ist und im näheren Umfeld des ursprünglich geplanten Veranstaltungsortes stattfindet und soweit die Änderung des Veranstaltungsortes unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Aus einer solch geringfügigen Änderung des Veranstaltungsortes kann der Kunde keine Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche geltend machen.
 

§ 6 Höhere Gewalt, vorübergehende und dauerhafte Leistungshindernisse

1. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt bzw. unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z.B. Terrorangriffen, Wetterkatastrophen, Seuchen (inkl. COVID-19), Streik, Krieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, sind wir berechtigt, die Veranstaltung auf einen neuen Termin zu verschieben. Streiks und Aussperrungen in unserem Unternehmen werden von dieser Klausel nicht erfasst.
2. Wir werden von unserer Leistung, namentlich der Verpflichtung zur Durchführung der Veranstaltung, frei, wenn durch die oben genannten Ereignisse oder Umstände (vgl. Abs. 1 dieses Paragraphen)
a) die Leistung unmöglich wird (vgl. § 275 Abs. 1 BGB).
b) die Leistung für uns einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht. Bei der Bestimmung der den Kunden zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob wir das Leistungshindernis zu vertreten haben (vgl. § 275 Abs. 2 BGB).
c) wir die Leistung persönlich zu erbringen haben und uns diese Leistung unter Abwägung des der Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Kunden nicht zugemutet werden kann (vgl. § 275 Abs. 3 BGB).
3. War die ursprüngliche Leistung an einen Termin oder eine Frist gebunden und hat der Kunde im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden, so ist der Kunde berechtigt, nach dem Verstreichen des Termins oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten.
4. Dauern die unter Abs. 1 dieses Paragraphen genannten Ereignisse oder Umstände ununterbrochen mehr als sechs Wochen an oder verzögert sich der Leistungstermin aufgrund höherer Gewalt bzw. unvorhergesehene und unverschuldete Umstände um mehr als acht Wochen, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5. Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen, insbesondere Schadensersatz, durch den Kunden ist bei Vorliegen von Ereignissen oder Umständen nach Abs. 1 dieses Paragraphen vollständig ausgeschlossen.
6. Wir werden den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche schriftlich (per E-Mail genügt) über das Vorliegen der Ereignisse oder Umstände nach Abs. 1 dieses Paragraphen sowie das voraussichtliche Ende des damit zusammenhängenden Leistungshindernisses informieren.
7. Die gesetzlichen Rücktrittsregelungen des BGB bleiben im Übrigen unberührt.
 

§ 7 Kündigung (Stornierung) des Vertrages durch den Kunden; Form und Bearbeitungsgebühren; Nichterscheinen des Kunden

1. Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.
2. Im Falle einer Kündigung (Stornierung) des Kunden, die uns bis zu 14 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung zugeht und bei der der Kündigungsgrund nicht von uns zu vertreten ist, sind wir berechtigt, von dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr nach der folgenden Aufstellung zu berechnen:
• bei einer regulären Teilnahmegebühr pro Person von bis zu 1.999,99 € berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 € (zzgl. USt.)
• bei einer regulären Teilnahmegebühr pro Person von bis zu 2.999,99 € berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,00 € (zzgl. USt.)
• ab einer regulären Teilnahmegebühr von 3.000,00 Euro berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 300,00 Euro (zzgl. USt.).
3. Im Falle einer Kündigung (Stornierung) des Kunden, die uns später als 14 Tage, aber mehr als 24 Stunden vor dem Beginn der Veranstaltung zugeht und bei der der Kündigungsgrund nicht von uns zu vertreten ist, ist der Kunde verpflichtet, uns 50% der Netto-Teilnahmegebühr (zzgl. USt.) zu zahlen.
4. Im Falle einer Kündigung (Stornierung) des Kunden, die uns weniger als 24 Stunden vor dem Veranstaltungstermin zugeht und bei der der Kündigungsgrund nicht von uns zu vertreten ist, ist der Kunde verpflichtet, die volle Teilnahmegebühr zu zahlen.
5. Es bleibt dem Kunden unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder wesentlich geringere Bearbeitungsgebühren entstanden ist als die nach Absatz 2 bis Absatz 4 dieses Paragraphen berechnete Pauschale.
6. Nimmt der Kunde nicht oder nur teilweise an der Veranstaltung teil, ohne dass dies von uns zu vertreten ist und obwohl wir zur Leistungserbringung bereit und in der Lage sind, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
 

§ 8 Haftungsbegrenzung / Haftungsausschluss

1. Im Falle von Pflichtverletzungen durch uns ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von unseren gesetzlichen Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen.
2. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse in Abs. 1 dieses Abschnitts gelten nicht:
a) bei Schäden aus einer von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden),
b) im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos,
c) bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten). Hierzu gehören die Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Bei fahrlässigen Pflichtverletzungen, die nicht unter Abs. 2a – 2b dieses Paragraphen fallen, sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlicher Vertragspflichten) nach Abs. 2c) ist die Haftung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern und unseren Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung nicht hatten vorhersehen müssen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn.
 

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstandsvereinbarung, salvatorische Klausel

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.